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VG Würzburg, 03.06.2022 - W 8 K 22.30034 |
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- BAYERN | RECHT
Halbsatz 2 VwGO § 86 Abs. 1; AsylG § 3; AsylG § 4; AsylG § 25; AufenthG § 60
Erfolgreiche Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Iran, kurdische Komalah-Partei)
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (28)
- VG Würzburg, 15.02.2017 - W 6 K 16.32201
Keine Verfolgungsgefahr bei einer Rückkehr in den Iran wegen untergeordneter …
Auszug aus VG Würzburg, 03.06.2022 - W 8 K 22.30034
Denn nach der Rechtsprechung ist allgemein mit politischer Verfolgung zu rechnen, wenn ein Kläger mit seinen oppositionellen und exilpolitischen Aktivitäten derart nach außen in Erscheinung getreten ist, dass er zum einen durch die iranischen Sicherheitsbehörden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafter Regimegegner, welcher auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermag, identifiziert und qualifiziert worden ist, und dass zum anderen wegen der von ihm ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse des iranischen Staats besteht (…vgl. VG Würzburg, U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff.;… VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 -juris Rn. 23 und 35; U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 31 und 42; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).Zur Verfolgungsgefahr aufgrund der Anhängerschaft bzw. Mitgliedschaft in einer verbotenen politischen Gruppierung, wie z.B. in der Kurdenpartei Komalah, verbunden mit entsprechenden oppositionellen Aktivitäten wird zunächst auf die Darstellung der (älteren) Erkenntnisse in den früheren Urteilen des VG Würzburg verwiesen (vgl. VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris 25 bis 34; U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 33 bis 41 sowie allgemein zur Verfolgung wegen regimekritischer politischer Aktivitäten U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 48 bis 65).
Der Grad der Gefährdung wegen exilpolitischer Betätigung übersteigt damit für Mitglieder bzw. Anhänger der Komalah oder auch der PDKI denjenigen, der für Mitglieder und Anhänger anderer Exilorganisationen, wie etwa der Monarchisten, angenommen wird (vgl. VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris Rn 35 f.; U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn 42 f. jeweils m.w.N.; sowie zuletzt insbesondere VG Potsdam, U.v. 11.3.2022 - VG 5 K 265/17.A - juris; U.v. 10.11.2020 - 14 K 5030/17.A - juris; VG Chemnitz, U.v. 4.2.2022 - 7 K 630/19.A - juris; VG Minden, U.v. 1.2.2022 - 6 K 2536/18.A, 7435686 - juris; VG Magdeburg, U.v. 26.1.2022 - 4 A 164/21 MD, 7682461 - juris; VG Osnabrück, U.v. 15.12.2021 - 2 A 110/20, 805823 - juris; VG Saarland, U.v. 13.12.2021 - 6 K 1983/19 - juris; VG Stuttgart, U.v. 8.12.2021 - A 11 K 405/19 - juris; VG Meiningen, U.v. 1.12.2021 - 5 K 588/19 Me, 7676314 - juris; VG Freiburg, U.v. 19.5.2021 - A 15 K 10213/17 6531310 - juris; VG Hamburg, U.v. 10.3.2021 - 10 A 949/18 - juris; VG Aachen, U.v. 13.7.2021 - 10 K 3430/18.A - juris; VG Hamburg, U.v. 14.8.2019 - 10 A 2041/17, 6293724 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 13.12.2021 - 14 ZB 21.30040 - juris; B.v. 20.1.2020 - 14 ZB 19.30400 - juris; B.v. 9.1.2020 - 14 ZB 19.30108 - juris; B.v. 9.1.2020 - 14 ZB 19.30023 - juris; SächsOVG, U.v. 12.10.2021 - 2 A 88/20.A - juris; OVG SH, U.v. 24.3.2020 - 2 LB 18/19 - juris; OVG LSA, B.v. 22.1.2018 - 3 L 63/17 - juris).
- VG Würzburg, 16.10.2017 - W 8 K 17.31567
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für iranische Kurdin
Auszug aus VG Würzburg, 03.06.2022 - W 8 K 22.30034
Denn nach der Rechtsprechung ist allgemein mit politischer Verfolgung zu rechnen, wenn ein Kläger mit seinen oppositionellen und exilpolitischen Aktivitäten derart nach außen in Erscheinung getreten ist, dass er zum einen durch die iranischen Sicherheitsbehörden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafter Regimegegner, welcher auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermag, identifiziert und qualifiziert worden ist, und dass zum anderen wegen der von ihm ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse des iranischen Staats besteht (…vgl. VG Würzburg, U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff.; VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 -juris Rn. 23 und 35;… U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 31 und 42; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).Zur Verfolgungsgefahr aufgrund der Anhängerschaft bzw. Mitgliedschaft in einer verbotenen politischen Gruppierung, wie z.B. in der Kurdenpartei Komalah, verbunden mit entsprechenden oppositionellen Aktivitäten wird zunächst auf die Darstellung der (älteren) Erkenntnisse in den früheren Urteilen des VG Würzburg verwiesen (vgl. VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris 25 bis 34;… U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 33 bis 41 sowie allgemein zur Verfolgung wegen regimekritischer politischer Aktivitäten U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 48 bis 65).
Der Grad der Gefährdung wegen exilpolitischer Betätigung übersteigt damit für Mitglieder bzw. Anhänger der Komalah oder auch der PDKI denjenigen, der für Mitglieder und Anhänger anderer Exilorganisationen, wie etwa der Monarchisten, angenommen wird (vgl. VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris Rn 35 f.; U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn 42 f. jeweils m.w.N.; sowie zuletzt insbesondere VG Potsdam, U.v. 11.3.2022 - VG 5 K 265/17.A - juris; U.v. 10.11.2020 - 14 K 5030/17.A - juris; VG Chemnitz, U.v. 4.2.2022 - 7 K 630/19.A - juris; VG Minden, U.v. 1.2.2022 - 6 K 2536/18.A, 7435686 - juris; VG Magdeburg, U.v. 26.1.2022 - 4 A 164/21 MD, 7682461 - juris; VG Osnabrück, U.v. 15.12.2021 - 2 A 110/20, 805823 - juris; VG Saarland, U.v. 13.12.2021 - 6 K 1983/19 - juris; VG Stuttgart, U.v. 8.12.2021 - A 11 K 405/19 - juris; VG Meiningen, U.v. 1.12.2021 - 5 K 588/19 Me, 7676314 - juris; VG Freiburg, U.v. 19.5.2021 - A 15 K 10213/17 6531310 - juris; VG Hamburg, U.v. 10.3.2021 - 10 A 949/18 - juris; VG Aachen, U.v. 13.7.2021 - 10 K 3430/18.A - juris; VG Hamburg, U.v. 14.8.2019 - 10 A 2041/17, 6293724 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 13.12.2021 - 14 ZB 21.30040 - juris; B.v. 20.1.2020 - 14 ZB 19.30400 - juris; B.v. 9.1.2020 - 14 ZB 19.30108 - juris; B.v. 9.1.2020 - 14 ZB 19.30023 - juris; SächsOVG, U.v. 12.10.2021 - 2 A 88/20.A - juris; OVG SH, U.v. 24.3.2020 - 2 LB 18/19 - juris; OVG LSA, B.v. 22.1.2018 - 3 L 63/17 - juris).
- VG Würzburg, 31.01.2022 - W 8 K 21.31264
Unbegründeter Folgeantrag eines iranischen Asylbewerbers wegen exilpolitischer …
Auszug aus VG Würzburg, 03.06.2022 - W 8 K 22.30034
Denn nach der Rechtsprechung ist allgemein mit politischer Verfolgung zu rechnen, wenn ein Kläger mit seinen oppositionellen und exilpolitischen Aktivitäten derart nach außen in Erscheinung getreten ist, dass er zum einen durch die iranischen Sicherheitsbehörden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafter Regimegegner, welcher auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermag, identifiziert und qualifiziert worden ist, und dass zum anderen wegen der von ihm ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse des iranischen Staats besteht (vgl. VG Würzburg, U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff.;… VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 -juris Rn. 23 und 35;… U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 31 und 42; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).Zur Verfolgungsgefahr aufgrund der Anhängerschaft bzw. Mitgliedschaft in einer verbotenen politischen Gruppierung, wie z.B. in der Kurdenpartei Komalah, verbunden mit entsprechenden oppositionellen Aktivitäten wird zunächst auf die Darstellung der (älteren) Erkenntnisse in den früheren Urteilen des VG Würzburg verwiesen (vgl. VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris 25 bis 34; U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 33 bis 41 sowie allgemein zur Verfolgung wegen regimekritischer politischer Aktivitäten U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 48 bis 65).
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Würzburg, 03.06.2022 - W 8 K 22.30034
Eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit (siehe zum einheitlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 10 C 25/10 - BVerwGE 140, 22; U.v. 27.4.2010 - 10 C 5/09 - BVerwGE 136, 377) liegt dann vor, wenn die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen. - BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Auszug aus VG Würzburg, 03.06.2022 - W 8 K 22.30034
Eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit (siehe zum einheitlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 10 C 25/10 - BVerwGE 140, 22; U.v. 27.4.2010 - 10 C 5/09 - BVerwGE 136, 377) liegt dann vor, wenn die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen. - BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus VG Würzburg, 03.06.2022 - W 8 K 22.30034
Das Gericht hat sich für seine Entscheidung die volle Überzeugung von der Wahrheit, nicht bloß von der Wahrscheinlichkeit zu verschaffen (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 106.84 - BVerwGE 71, 180). - BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
Auszug aus VG Würzburg, 03.06.2022 - W 8 K 22.30034
Maßgebend ist letztlich, ob es zumutbar erscheint, dass der Ausländer in sein Heimatland zurückkehrt (BVerwG, U.v. 3.11.1992 - 9 C 21/92 - BVerwGE 91, 150; U.v. 5.11.199 - 9 C 118/90 - BVerwGE 89, 162). - BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84
Anerkennung als Asylberechtigter - Türkischer Staatsangehöriger - Sympathisant …
Auszug aus VG Würzburg, 03.06.2022 - W 8 K 22.30034
Das Gericht hat sich für seine Entscheidung die volle Überzeugung von der Wahrheit, nicht bloß von der Wahrscheinlichkeit zu verschaffen (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 106.84 - BVerwGE 71, 180). - BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92
Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …
Auszug aus VG Würzburg, 03.06.2022 - W 8 K 22.30034
Maßgebend ist letztlich, ob es zumutbar erscheint, dass der Ausländer in sein Heimatland zurückkehrt (BVerwG, U.v. 3.11.1992 - 9 C 21/92 - BVerwGE 91, 150; U.v. 5.11.199 - 9 C 118/90 - BVerwGE 89, 162). - BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Streitwertfestsetzung im Asylverfahren
Auszug aus VG Würzburg, 03.06.2022 - W 8 K 22.30034
Über das Vorliegen einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit gegebenen Gefahr politischer Verfolgung entscheidet eine wertende Gesamtbetrachtung aller möglichen verfolgungsauslösenden Gesichtspunkte, wobei in die Gesamtschau alle Verfolgungsumstände einzubeziehen sind, unabhängig davon, ob diese schon im Verfolgerstaat bestanden oder erst in Deutschland entstanden und von dem Ausländer selbst geschaffen wurden oder ob ein Kausalzusammenhang zwischen dem nach der Flucht eingetretenen Verfolgungsgrund und entsprechend den schon in dem Heimatland bestehenden Umständen gegeben ist (BVerwG, U.v. 18.2.1992 - 9 C 59/91 - Buchholz 402.25, § 7 AsylVfG Nr. 1). - OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2020 - 2 LB 18/19
Asylrecht (Iran): Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund exilpolitischer …
- VGH Bayern, 20.01.2020 - 14 ZB 19.30400
Anforderungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2018 - 3 L 63/17
Umfang des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs
- VGH Bayern, 09.01.2020 - 14 ZB 19.30108
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Asylverfahren
- VGH Bayern, 09.01.2020 - 14 ZB 19.30023
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylstreitverfahren
- VGH Bayern, 03.12.2021 - 14 ZB 21.30040
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen eine versagte Asylanerkennung …
- OVG Sachsen, 12.10.2021 - 2 A 88/20
Asyl Iran; Komala; exilpolitische Betätigung
- VG Stuttgart, 08.12.2021 - A 11 K 405/19
Verfolgung kurdischer Aktivisten im Iran
- VG Hamburg, 10.03.2021 - 10 A 949/18
Flüchtlingsschutz -exilpolitische Aktivitäten eines iranischen Flüchtlings
- VG Aachen, 13.07.2021 - 10 K 3430/18
Asyl; Iran; politische Verfolgung; unglaubhaft; PJAK
- VG Meiningen, 01.12.2021 - 5 K 588/19
Iran: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei fortgeführter exilpolitischer …
- VG Potsdam, 11.03.2022 - 5 K 265/17
Iran: Flüchtlingseigenschaft bei aktiver politischer Betätigung für Demokratische …
- VG Potsdam, 10.11.2020 - 14 K 5030/17
- VG Hamburg, 14.08.2019 - 10 A 2041/17
- VG Freiburg, 19.05.2021 - A 15 K 10213/17
Iran: Klage im Übrigen abgewiesen. Bescheid des Bundesamts rechtmäßig.
- VG Saarlouis, 13.12.2021 - 6 K 1983/19
Zur Verfolgungsgefährdung von Mitgliedern und Anhängern der Komalah-Partei …
- VG Osnabrück, 15.12.2021 - 2 A 110/20
Iran: Sachvortrag unglaubhaft; Keine beachtlich wahrscheinliche asylrelevante …
- VG Magdeburg, 26.01.2022 - 4 A 164/21
Iran: Flüchtlingseigenschaft aufgrund exilpolitischer Tätigkeit in …
- VG Würzburg, 25.03.2024 - W 8 K 23.30739
Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Inhaftierung und Abgabe einer …
Denn nach der Rechtsprechung ist allgemein mit politischer Verfolgung zu rechnen, wenn eine Person mit ihren oppositionellen und (exil-)politischen Aktivitäten derart nach außen in Erscheinung getreten ist, dass sie zum einen durch die iranischen Sicherheitsbehörden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafte Regimegegnerin, welche auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermag, identifiziert und qualifiziert worden ist, und dass zum anderen wegen der von ihr ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse des iranischen Staats besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2023 - 14 ZB 22.31080 - juris Rn. 13;… B.v. 15.1.2013 - 14 ZB 12.30220 - juris Rn. 11 sowie VG Würzburg, U.v. 19.02.2024 - W 8 K 23.30832 - UA S. 14 ff.; U.v. 30.10.2023 - W 8 K 23.30338 - juris Rn 25. ff.;… U.v. 25.9.2023 - W 8 K 23.30323 - juris Rn. 29 ff.;… U.v. 23.10.2023 - W 8 K 23.30233 - juris Rn. 25 ff.;… U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30707 - juris Rn. 29 ff;… U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30683 - juris Rn. 28 ff;… U.v. 19.12.2022 - W 8 K 22.30631 - juris Rn. 25 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 22.30541 - juris Rn. 27 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 21.30749 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff.;… U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff.;… VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris Rn. 23 und 35;… U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 31 und 42; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung).Die vorstehend skizzierte Gefährdungslage gilt gerade bei Kurden, zumal wenn sie - wie hier - insbesondere in den Augen des iranischen Staates mit exilpolitischen Parteien bzw. Organisationen oder deren Medien in Verbindung stehen (vgl. jeweils Nachweise zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung ausführlich VG Würzburg, U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff., 39 sowie VG Würzburg, U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff., auch zu älteren Erkenntnisquellen).
Im Einzelfall müssen auch nicht radikale bzw. nicht exponierte Mitglieder kurdischer Oppositionsparteien im Iran flüchtlingsrelevant mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit Verfolgung rechnen; für diese kann der Grad der Gefährdung höher sein als womöglich bei anderen Oppositionellen (vgl. VG Würzburg, U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 39;… vgl. auch BayVGH, B.v. 30.3.2023 - 14 ZB 23.30070 - juris Rn. 12 mit Blick auf OVG MV, B.v. 7.9.2022 - 4 LZ 235/22 OVG - unveröff., offengelassen;… siehe zu Volksmujahedin/MEK etwa VG Köln, U.v. 24.7.2023 - 12 K 3711/20.A - juris Rn. 33 ff.;… VG Karlsruhe, U.v. 15.5.2023 - A 19 K 10655/18 - juris Rn. 72 ff.; VG Aachen, U.v. 18.4.2023 - 10 K 2177/20.A - juris Rn 42 ff.).
- VG Würzburg, 25.03.2024 - W 8 K 23.30793
Iran, Frau, 18-jährige Schülerin, einmalige Aktion im Iran in Schule mit …
Denn nach der Rechtsprechung ist allgemein mit politischer Verfolgung zu rechnen, wenn eine Person mit ihren oppositionellen und (exil-)politischen Aktivitäten derart nach außen in Erscheinung getreten ist, dass sie zum einen durch die iranischen Sicherheitsbehörden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafte Regimegegnerin, welche auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermag, identifiziert und qualifiziert worden ist, und dass zum anderen wegen der von ihr ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse des iranischen Staats besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2023 - 14 ZB 22.31080 - juris Rn. 13;… B.v. 15.1.2013 - 14 ZB 12.30220 - juris Rn. 11 sowie VG Würzburg, U.v. 19.2.2024 - W 8 K 23.30832 - UA S. 14 ff.; 30.10.2023 - W 8 K 23.30338 - juris Rn 25. ff.;… U.v. 23.10.2023 - W 8 K 23.30233 - juris Rn. 25 ff..;… U.v. 25.9.2023 - W 8 K 23.30323 - juris Rn. 29 ff.;… U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30707 - juris Rn. 29 ff.;… U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30683 - juris Rn. 28 ff.;… U.v. 19.12.2022 - W 8 K 22.30631 - juris Rn. 25 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 22.30541 - juris Rn. 27 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 21.30749 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff.;… U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff.;… VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris Rn. 23 und 35;… U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 31 und 42; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung).Die vorstehend skizzierte Gefährdungslage gilt gerade bei Kurden, zumal wenn sie insbesondere in den Augen des iranischen Staates mit exilpolitischen Parteien bzw. Organisationen oder deren Medien in Verbindung stehen (vgl. jeweils Nachweise zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung ausführlich VG Würzburg, U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff., 39 sowie VG Würzburg, U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff., auch zu älteren Erkenntnisquellen).
Im Einzelfall müssen auch nicht radikale bzw. nicht exponierte Mitglieder kurdischer Oppositionsparteien im Iran flüchtlingsrelevant mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit Verfolgung rechnen; für diese kann der Grad der Gefährdung höher sein als womöglich bei anderen Oppositionellen (vgl. VG Würzburg, U.v. 19.2.2024 - W 8 K 23.30832 - UA S. 15.; U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 39;… vgl. auch BayVGH, B.v. 30.3.2023 - 14 ZB 23.30070 - juris Rn. 12 mit Blick auf OVG MV, B.v. 7.9.2022 - 4 LZ 235/22 OVG - unveröff., offengelassen;… siehe zu Volksmujahedin/MEK etwa VG Köln, U.v. 24.7.2023 - 12 K 3711/20.A - juris Rn. 33 ff.;… VG Karlsruhe, U.v. 15.5.2023 - A 19 K 10655/18 - juris Rn. 72 ff.; VG Aachen, U.v. 18.4.2023 - 10 K 2177/20.A - juris Rn 42 ff.).
- VG Würzburg, 25.09.2023 - W 8 K 23.30323
Iran, Zuerkennung internationalen Schutzes in Griechenland, keine Aussetzung des …
Denn nach der Rechtsprechung ist allgemein mit politischer Verfolgung zu rechnen, wenn ein Kläger mit seinen oppositionellen und (exil-)politischen Aktivitäten derart nach außen in Erscheinung getreten ist, dass sie zum einen durch die iranischen Sicherheitsbehörden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafte Regimegegnerin, welcher auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermag, identifiziert und qualifiziert worden ist, und dass zum anderen wegen der von ihr ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse des iranischen Staats besteht (…vgl. VG Würzburg, U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30707 - juris Rn. 29 ff;… U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30683 - juris Rn. 28 ff;… U.v. 19.12.2022 - W 8 K 22.30631 - juris Rn. 25 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 22.30541 - juris Rn. 27 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 21.30749 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff.;… U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff.;… VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris Rn. 23 und 35;… U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 31 und 42; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung).Die vorstehend skizzierte Gefährdungslage gilt gerade bei Kurden, zumal wenn sie - insbesondere in den Augen des iranischen Staates - mit exilpolitischen Parteien bzw. Organisationen oder deren Medien in Verbindung stehen (vgl. Nachweise zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung ausführlich VG Würzburg, U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff., 39).
Im Einzelfall müssen auch nicht radikale bzw. nicht exponierte Mitglieder kurdischer Oppositionsparteien im Iran flüchtlingsrelevant mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit Verfolgung rechnen; für diese kann der Grad der Gefährdung höher sein als womöglich bei anderen Oppositionellen (vgl. VG Würzburg, U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 39).
- VG Würzburg, 30.10.2023 - W 8 K 23.30338
Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Teilnahme an regimekritischer …
Denn nach der Rechtsprechung ist allgemein mit politischer Verfolgung zu rechnen, wenn eine Person mit ihren oppositionellen und (exil-)politischen Aktivitäten derart nach außen in Erscheinung getreten ist, dass sie zum einen durch die iranischen Sicherheitsbehörden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafte Regimegegnerin, welche auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermag, identifiziert und qualifiziert worden ist, und dass zum anderen wegen der von ihr ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse des iranischen Staats besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2023 - 14 ZB 22.31080 - juris Rn. 13;… B.v. 15.1.2013 - 14 ZB 12.30220 - juris Rn. 11 sowie VG Würzburg, U.v. 25.9.2023 - W 8 K 23.30323 - UA S. 11 f.; U.v. 23.10.2023 - W 8 K 23.30233 - UA S. 9 f.; U.v. 25.9.2023 - W 8 K 23.30323 - UA S. 11 f.;… U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30707 - juris Rn. 29 ff;… U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30683 - juris Rn. 28 ff;… U.v. 19.12.2022 - W 8 K 22.30631 - juris Rn. 25 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 22.30541 - juris Rn. 27 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 21.30749 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff.;… U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff.;… VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris Rn. 23 und 35;… U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 31 und 42; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung).Die vorstehend skizzierte Gefährdungslage gilt gerade bei Kurden, zumal wenn sie - insbesondere in den Augen des iranischen Staates - mit exilpolitischen Parteien bzw. Organisationen oder deren Medien in Verbindung stehen (vgl. Nachweise zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung ausführlich VG Würzburg, U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff., 39).
Im Einzelfall müssen auch nicht radikale bzw. nicht exponierte Mitglieder kurdischer Oppositionsparteien im Iran flüchtlingsrelevant mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit Verfolgung rechnen; für diese kann der Grad der Gefährdung höher sein als womöglich bei anderen Oppositionellen (vgl. VG Würzburg, U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 39;… vgl. auch BayVGH, B.v. 30.3.2023 - 14 ZB 23.30070 - juris Rn. 12 mit Blick auf OVG MV, B.v. 7.9.2022 - 4 LZ 235/22 OVG - unveröff., offengelassen;… siehe zu Volksmujahedin/MEK etwa VG Köln, U.v. 24.7.2023 - 12 K 3711/20.A - juris Rn. 33 ff.;… VG Karlsruhe, U.v. 15.5.2023 - A 19 K 10655/18 - juris Rn. 72 ff.; VG Aachen, U.v. 18.4.2023 - 10 K 2177/20.A - juris Rn 42 ff.).
- VG Würzburg, 25.09.2023 - W 8 K 23.30109
Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Frau, Bedrohung durch Bruder, …
Denn nach der Rechtsprechung ist allgemein mit politischer Verfolgung zu rechnen, wenn eine Klägerin mit ihren oppositionellen und (exil-)politischen Aktivitäten derart nach außen in Erscheinung getreten ist, dass sie zum einen durch die iranischen Sicherheitsbehörden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafte Regimegegnerin, welcher auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermag, identifiziert und qualifiziert worden ist, und dass zum anderen wegen der von ihr ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse des iranischen Staats besteht (…vgl. VG Würzburg, U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30707 - juris Rn. 29 ff;… U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30683 - juris Rn. 28 ff;… U.v. 19.12.2022 - W 8 K 22.30631 - juris Rn. 25 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 22.30541 - juris Rn. 27 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 21.30749 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff.;… U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff.;… VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris Rn. 23 und 35;… U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 31 und 42; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung).Die vorstehend skizzierte Gefährdungslage gilt gerade bei Kurden, zumal wenn sie - insbesondere in den Augen des iranischen Staates - mit exilpolitischen Parteien bzw. Organisationen oder deren Medien in Verbindung stehen (vgl. Nachweise zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung ausführlich VG Würzburg, U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff., 39).
Im Einzelfall müssen auch nicht radikale bzw. nicht exponierte Mitglieder kurdischer Oppositionsparteien im Iran flüchtlingsrelevant mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit Verfolgung rechnen; für diese kann der Grad der Gefährdung höher sein als womöglich bei anderen Oppositionellen (vgl. VG Würzburg, U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 39).
- VG Würzburg, 20.03.2023 - W 8 K 22.30707
Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Kurde, Peshmerga sowie Verbindung …
Denn nach der Rechtsprechung ist allgemein mit politischer Verfolgung zu rechnen, wenn ein Kläger mit seinen oppositionellen und (exil-)politischen Aktivitäten derart nach außen in Erscheinung getreten ist, dass er zum einen durch die iranischen Sicherheitsbehörden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafter Regimegegner, welcher auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermag, identifiziert und qualifiziert worden ist, und dass zum anderen wegen der von ihr ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse des iranischen Staats besteht (…vgl. VG Würzburg, U.v. 19.12.2022 - W 8 K 22.30631 - juris Rn. 25 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 22.30541 - juris Rn. 27 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 21.30749 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff.;… U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff.;… VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris Rn. 23 und 35;… U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 31 und 42; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung).Die vorstehend skizzierte Gefährdungslage gilt gerade bei Kurden, zumal wenn sie - insbesondere in den Augen des iranischen Staates - mit exilpolitischen Parteien bzw. Organisationen oder deren Medien in Verbindung stehen (vgl. Nachweise zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung ausführlich VG Würzburg, U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff., 39).
Im Einzelfall müssen auch nicht radikale bzw. nicht exponierte Mitglieder kurdischer Oppositionsparteien im Iran flüchtlingsrelevant mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit Verfolgung rechnen; für sie kann der Grad der Gefährdung höher sein als womöglich bei anderen Oppositionellen (vgl. VG Würzburg, U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 39).
- VG Würzburg, 20.03.2023 - W 8 K 22.30683
Iran, regimekritische und islamkritische Äußerungen, überregionale Publizität …
Denn nach der Rechtsprechung ist allgemein mit politischer Verfolgung zu rechnen, wenn ein Kläger mit seinen oppositionellen und (exil-)politischen Aktivitäten derart nach außen in Erscheinung getreten ist, dass er zum einen durch die iranischen Sicherheitsbehörden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafter Regimegegner, welcher auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermag, identifiziert und qualifiziert worden ist, und dass zum anderen wegen der von ihr ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse des iranischen Staats besteht (…vgl. VG Würzburg, U.v. 19.12.2022 - W 8 K 22.30631 - - juris Rn. 25 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 22.30541 - juris Rn. 27 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 21.30749 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff.;… U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff.;… VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris Rn. 23 und 35;… U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 31 und 42; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung).Dies gilt gerade bei Kurden, zumal wenn sie - insbesondere in den Augen des iranischen Staates - mit exilpolitischen Parteien bzw. Organisationen oder deren Medien in Verbindung stehen (vgl. Nachweise zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung ausführlich VG Würzburg, U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff., 39).
- VG Würzburg, 30.10.2023 - W 8 K 23.30337
Iran, Frau, angebliche drohende Zwangsverheiratung, Ausreise wegen …
Denn nach der Rechtsprechung ist allgemein mit politischer Verfolgung zu rechnen, wenn eine Person mit ihren oppositionellen und (exil-)politischen Aktivitäten derart nach außen in Erscheinung getreten ist, dass sie zum einen durch die iranischen Sicherheitsbehörden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafte Regimegegnerin, welcher auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermag, identifiziert und qualifiziert worden ist, und dass zum anderen wegen der von ihr ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse des iranischen Staats besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2023 - 14 ZB 22.31080 - juris Rn. 13;… B.v. 15.1.2013 - 14 ZB 12.30220 - juris Rn. 11 sowie VG Würzburg, U.v. 25.9.2023 - W 8 K 23.30323 - UA S. 11 f.;… U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30707 - juris Rn. 29 ff.;… U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30683 - juris Rn. 28 ff.;… U.v. 19.12.2022 - W 8 K 22.30631 - juris Rn. 25 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 22.30541 - juris Rn. 27 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 21.30749 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff.;… U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff.;… VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris Rn. 23 und 35;… U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 31 und 42; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung). - VG Würzburg, 02.01.2023 - W 8 K 22.30737
Iran, zulässiger Folgeantrag, teilweise relevante Wiederaufgreifensgründe, …
Denn nach der Rechtsprechung ist zunächst allgemein mit politischer Verfolgung zu rechnen, wenn ein Kläger mit seinen oppositionellen und (exil-)politischen Aktivitäten derart nach außen in Erscheinung getreten ist, dass er zum einen durch die iranischen Sicherheitsbehörden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafter Regimegegner, welcher auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermag, identifiziert und qualifiziert worden ist, und dass zum anderen wegen der von ihm ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse des iranischen Staats besteht (vgl. VG Würzburg, U.v. 19.12.2022 - W 8 K 22.30631;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 22.30541 - juris Rn. 27 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 21.30749 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff.;… U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff.;… U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris Rn. 23 und 35;… U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 31 und 42; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung). - VG Würzburg, 23.10.2023 - W 8 K 23.30233
Iran, exilpolitische regimekritische Aktivitäten, vereinzelte …
Denn nach der Rechtsprechung ist allgemein mit politischer Verfolgung zu rechnen, wenn ein Kläger mit seinen oppositionellen und (exil-)politischen Aktivitäten derart nach außen in Erscheinung getreten ist, dass er zum einen durch die iranischen Sicherheitsbehörden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafter Regimegegner, welcher auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermag, identifiziert und qualifiziert worden ist, und dass zum anderen wegen der von ihm ausgehenden Gefahr ein Verfolgungsinteresse des iranischen Staats besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2023 - 14 ZB 22.31080 - juris Rn. 13;… B.v. 15.1.2013 - 14 ZB 12.30220 - juris Rn. 11 sowie VG Würzburg, U.v. 25.9.2023 - W 8 K 23.30323 - UA S. 11 f.;… U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30707 - juris Rn. 29 ff;… U.v. 20.03.2023 - W 8 K 22.30683 - juris Rn. 28 ff;… U.v. 19.12.2022 - W 8 K 22.30631 - juris Rn. 25 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 22.30541 - juris Rn. 27 ff.;… U.v. 7.11.2022 - W 8 K 21.30749 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 3.6.2022 - W 8 K 22.30034 - juris Rn. 24 ff.;… U.v. 31.1.2022 - W 8 K 21.31264 - juris Rn. 66 ff.;… VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris Rn. 23 und 35;… U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn. 31 und 42; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Erkenntnislage und zur Rechtsprechung). - VG Würzburg, 19.12.2022 - W 8 K 22.30631
Iran, zulässiger Folgeantrag, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Änderung der …
- VG Würzburg, 27.02.2023 - W 8 K 22.30881
Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Frau, westliche Prägung, Ablehnung …
- VG Würzburg, 05.09.2022 - W 8 K 22.30139
Erfolgreiche Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Iran)